Immobilienbewertung für Bilanzierungszwecke

Wollen Sie eine Immobilie in eine Gesellschaft einbringen oder daraus herauslösen?
Möchten Sie ein Unternehmen mit Immobilienbesitz kaufen oder verkaufen?

Ich ermittle den Markt- und Verkehrswert (Fair Value, Market Value) nach

  • nationalen Standards (ImmoWertV) und nach
  • internationalen Standards der RICS und TEGoVA sowie des IVSC

Fragt Ihr Finanzamt nach dem gemeinen Wert Ihrer Unternehmensimmobilien?
Das Finanzamt bestimmt den gemeinen Wert (Grundbesitzwert) einer Immobilie nach einer gesetzlich geregelten, sehr vereinfachten Berechnungsformel, meist ohne vorherige Inaugenscheinnahme. Unterlagen und Fakten, die zur objektiven Bewertung beitragen würden, bleiben häufig unberücksichtigt. Die tatsächliche Sachlage wird nicht immer detailliert beleuchtet. Entspricht die Bewertung nicht dem tatsächlichen Wert, kann der Steuerpflichtige durch den „Nachweis des niedrigen gemeinen Wertes“ nach § 198 BewG mit Hilfe eines Verkehrsgutachtens die Sachlage wenden.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf – die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!