Wollen Sie eine Immobilie in eine Gesellschaft einbringen oder daraus herauslösen?
Möchten Sie ein Unternehmen mit Immobilienbesitz kaufen oder verkaufen?
Ich ermittle den Markt- und Verkehrswert (Fair Value, Market Value) nach
Fragt Ihr Finanzamt nach dem gemeinen Wert Ihrer
Unternehmensimmobilien?
Das Finanzamt bestimmt den gemeinen Wert (Grundbesitzwert) einer Immobilie nach einer
gesetzlich geregelten, sehr vereinfachten Berechnungsformel, meist ohne vorherige
Inaugenscheinnahme.
Unterlagen und Fakten, die zur objektiven Bewertung beitragen würden, bleiben häufig
unberücksichtigt.
Die tatsächliche Sachlage wird nicht immer detailliert beleuchtet. Entspricht die Bewertung
nicht dem tatsächlichen Wert, kann der
Steuerpflichtige durch den „Nachweis des niedrigen gemeinen Wertes“ nach § 198 BewG mit
Hilfe eines Verkehrsgutachtens die Sachlage wenden.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf – die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!