Wie läuft die Erstellung eines Immobiliengutachtens ab?
- In einem ersten, unverbindlichen Telefonat informiere ich Sie über Ablauf, Kosten und benötigte
Unterlagen.
- Auf Wunsch schicken wir Ihnen einen Auftrag zu, den Sie sich in Ruhe zu Hause durchlesen können.
- Wenn Sie uns beauftragen, vereinbaren wir mit Ihnen einen für Sie passenden Besichtigungstermin.
- Es folgt eine rund einstündige Hausbegehung, bei der das Objekt erfasst und die erforderlichen
Objektunterlagen übergeben werden.
- I.d.R. werden weitere Informationen (z. B. beim örtlichen Gutachterausschuss) angefordert und dann
das Gutachten durch den Sachverständigen ausgearbeitet.
- Versand Ihres Gutachtens sowie der von Ihnen erhaltenen Unterlagen.
Welche Informationen bzw. Unterlagen werden im Rahmen einer Bewertung benötigt?
- Aktueller Grundbuchauszug
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster
- Flächenberechnungen und Baubeschreibung
- Gebäudepläne (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
- Aufstellung bereits durchgeführter Modernisierungs- bzw. Umbaumaßnahmen
- Aktuelle Mietenaufstellung und Mietverträge
- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis (entfällt in Bayern und Brandenburg)
- Auszug aus dem Altlastenkataster
- Energieausweis
- Angaben sonstiger Rechtsverhältnisse (z. B. Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, nicht
eingetragene Rechte und Belastungen)
- Bei Erbbaurechten oder Erbbaugrundstücken benötigen wir den Erbbaurechtsvertrag (ggfls. mit
Nachträgen) sowie Angaben zur aktuellen Höhe des Erbbauzinses
- Bei Eigentumswohnungen bzw. gewerblichem Teileigentum stellen Sie uns darüber hinaus bitte folgendes
zur Verfügung:
- Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
- Protokolle der Eigentümerversammlungen
- Wohngeldabrechnungen
Was kostet es?
Grundsätzlich orientiert sich unser Honorar an der Richtlinie des Landesverband
Bayern der öffentlich bestellten
und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen. Die Höhe des Honorars richtet sich dabei
nach dem
begutachteten Wert der Immobilie und dem Umfang der Auftragserteilung. In Ausnahmefällen kann auch ein
Festpreis
vereinbart werden.