Drückt die Erbschaftssteuer? Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert als Grundlage der
Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren meist ohne Besichtigung der individuellen
Eigenschaften einer Immobilie.
Die im Zweifelsfall überhöhten Werte entsprechen dann nicht dem tatsächlichen Verkehrswert.
Erben können nach §198 BewG durch ein unabhängiges Gutachten einen geringeren Wert
dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern.
Stellt ein Miterbe Forderungen oder wollen Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft
ausgezahlt werden? Gerade um Streitigkeiten bei familiären Erbauseinandersetzungen zu vermeiden,
empfiehlt sich die Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Sie möchten eine Immobilie zu Lebzeiten auf Ihre Nachfolger übertragen? Falls Sie die Immobilie
weiter nutzen wollen, können Sie Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte vereinbaren, die
sich auf den Verkehrswert auswirken.
Lassen Sie sich diesbezüglich frühzeitig durch einen öffentlich bestellen und vereidigten
Sachverständigen beraten.
Bei Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien sollte man auf Nummer sicher gehen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!