Immobilienbewertung bei einer Erbschaft

Drückt die Erbschaftssteuer? Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert als Grundlage der Besteuerung nach einem stark vereinfachten Verfahren meist ohne Besichtigung der individuellen Eigenschaften einer Immobilie. Die im Zweifelsfall überhöhten Werte entsprechen dann nicht dem tatsächlichen Verkehrswert. Erben können nach §198 BewG durch ein unabhängiges Gutachten einen geringeren Wert dokumentieren und die anfallende Steuerlast mindern.

Stellt ein Miterbe Forderungen oder wollen Sie selbst innerhalb einer Erbengemeinschaft ausgezahlt werden? Gerade um Streitigkeiten bei familiären Erbauseinandersetzungen zu vermeiden, empfiehlt sich die Bewertung durch einen unabhängigen Sachverständigen.

Sie möchten eine Immobilie zu Lebzeiten auf Ihre Nachfolger übertragen? Falls Sie die Immobilie weiter nutzen wollen, können Sie Wohn-, Nießbrauch- oder Rentenrechte vereinbaren, die sich auf den Verkehrswert auswirken. Lassen Sie sich diesbezüglich frühzeitig durch einen öffentlich bestellen und vereidigten Sachverständigen beraten.

Bei Erbschaften oder Schenkungen von Immobilien sollte man auf Nummer sicher gehen. Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!