Muss der Zugewinn aus dem Immobilieneigentum berechnet werden oder wollen Sie im Vorfeld einer
Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen?
Eine Scheidung schmerzt nicht nur emotional, sonder hat auch wirtschaftliche Folgen.
Wenn in einer Ehe Immobilienvermögen vorhanden ist, muss bei einer Scheidung in der
Regel der Zugewinn nach § 1373 BGB festgestellt werden und zwar meist unabhängig
davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im
Grundbuch angegeben ist. Sind gemeinsame Immobilien vorhanden, steht meist eine
Auszahlung an.
Nicht selten müssen weitere strittige Sachverhalte geklärt werden, so zum Beispiel
die für eine Immobilie erbrachte Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten.
Das Streitpotential ist hier besonders hoch.
Hierzu ist eine objektive Bewertung durch einen öffentlich bestellten und veredigten
Sachverständigen sehr hilfreich. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es,
beide Ehegatten in die Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzubeziehen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!