Immobilienbewertung bei Ehescheidung

Muss der Zugewinn aus dem Immobilieneigentum berechnet werden oder wollen Sie im Vorfeld einer Scheidung die finanziellen Konsequenzen kennen?
Eine Scheidung schmerzt nicht nur emotional, sonder hat auch wirtschaftliche Folgen. Wenn in einer Ehe Immobilienvermögen vorhanden ist, muss bei einer Scheidung in der Regel der Zugewinn nach § 1373 BGB festgestellt werden und zwar meist unabhängig davon, ob die Immobilie im gemeinsamen Besitz ist oder nur einer der Ehepartner im Grundbuch angegeben ist. Sind gemeinsame Immobilien vorhanden, steht meist eine Auszahlung an.

Nicht selten müssen weitere strittige Sachverhalte geklärt werden, so zum Beispiel die für eine Immobilie erbrachte Arbeits- oder Geldleistungen eines Ehegatten. Das Streitpotential ist hier besonders hoch.

Hierzu ist eine objektive Bewertung durch einen öffentlich bestellten und veredigten Sachverständigen sehr hilfreich. Sinnvoll, prozessfördernd und kostensparend ist es, beide Ehegatten in die Klärung des jeweiligen Sachverhalts einzubeziehen.

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