Immobilienbewertung beim An- und Verkauf

Gerade beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist eine objektive Werteinschätzung unabdingbar. So kann gewährleistet werden, dass Sie einen angemessenen Preis für Ihre Immobilie bezahlen.
Bitte wählen Sie, ob ein Kurz- oder Vollgutachten für Ihr Vorhaben geeignet ist:

Anlässe für Kurzgutachten

  • Unterstützung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
  • Ersteinschätzung für Verhandlungen mit Banken oder Versicherungen
  • Aufteilung der Immobilie in Wohneigentum
  • Ersteinschätzung, ob ein Gegengutachten sinnvoll ist

Das Kurzgutachten umfasst etwa 12 DIN-A4-Seiten. Lage und Objekteigenschaften können in Multiple-Choice-Form beschrieben werden. Es erfolgt eine vollständige Wertermittlung, nach dem für die Objektart gebotenen Wertermittlungsverfahren.

Anlässe für Vollgutachten

  • Gerichtsgutachten für Familien- und Erbschaftsangelegenheiten
  • Gerichtsgutachten für Verfahren vor Zivil- oder Finanzgerichten
  • Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt
  • Erstellung von Gegengutachten

Ein Vollgutachten umfasst ca. 30 DIN-A4-Seiten. Die Lage und Objekteigenschaft werden im Fließtext ausformuliert mit ausführlicher Ableitung und Erläuterung der einzelnen gewählten Ansätze. Auch hier erfolgt eine vollständige Wertermittlung nach dem für den Anlass gebotenen Wertermittlungsverfahren. Dabei werden zur Plausibilisierung häufig zwei Verfahren angewendet (Zwei-Säulen-Prinzip).

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - die Erstberatung ist grundsätzlich kostenlos!